Rückkehr mit nicht EU-Partner/in

 

20% der Fachkräfte kommen mit einem/einer ausländischen Partner/in nach Deutschland zurück. Für sie ist dies keine Rückkehr, sondern eine Ausreise in ein neues Land, das bisher nur vom Heimaturlaub bekannt war. Neben administrativen Punkten wie Aufenthaltserlaubnis, Anerkennung der Heiratsurkunde, Diplome, Arbeitszeugnisse können v.a. unterschiedliche persönliche und kulturelle Werte zu Schwierigkeiten bei der Anpassung in den Alltag führen.

Tipps:

  • Sorge tragen, dass alle im Ausland erworbenen Qualifikationen anerkannt werden; Schul- und Studienabschlüsse, Berufsausbildungen und –erfahrungen möglichst durch Zeugnisse nachweisen und diese übersetzen lassen.
  • möglichst schnell Deutsch lernen. Je besser die Deutsch-Kenntnisse sind, desto größer sind die Chancen für den Arbeitsmarkt.
  • Arbeitslos melden bei der Agentur für Arbeit und sich beraten lassen.
  • Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus Nicht-EU-Staaten kann ein zeitaufwändiges Verfahren sein, insbesondere die zuständigen Institutionen zu finden. Wichtige Informationen liefert die Datenbank „Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“ unter www.anabin.de
  • Das Projekt Pro Qualifizierung als Informations- und Beratungsnetzwerk www.proqua.de hat das Ziel, Beschäftigungschancen von Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Unter der Rubrik Publikationen kann u.a. die Info-Broschüre „Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise Leitfaden für Beratung- und Anerkennungsstellen“ herunter geladen werden.
  • Unter www.intiqua.de sind Informationen vom Projekt „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) zusammengestellt. Es soll dazu beitragen, neue Strategien zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation von Migranten, Aussiedlern und Flüchtlingen zu entwickeln.

Erfahrungsgemäß dauert es zwei – drei Jahre, bis ein(e) ausländische(r) Partner/in auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß gefasst hat.