Fast die Hälfte der Fachkräfte sind mit Partnerin bzw. Partner ausgereist, die vor dem Auslandsaufenthalt zu über 50% ebenfalls berufstätig waren. Die mit ausgereisten Partner/in werden als Stütze empfunden, da sie bei der Rückkehr ein stabiles Element in ihrem sozialen Umfeld sind und den Austausch über das gemeinsam erlebte ermöglichen.
Vielfach können Partner/innen während des Auslandsaufenthaltes keine eigene Berufskarriere verfolgen. Es gibt keine Berufslaufbahn „Begleitperson“. Die Mehrheit ist ohne eigene soziale Absicherung im Ausland und insbesondere nach der Rückkehr. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur dann, wenn in den zwei Jahren vor Antragstellung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet wurde.
„… schwierig ist es, als Mitausgereiste Partnerin (MAP) die eigene berufliche Identität zu bewahren und sich weiter zu entwickeln. Immer wieder musste ich bei Null anfangen, Sprachen lernen, einen Bekannten- und Klientenkreis aufbauen.“ DED-Rückkehrerin MAP, Dominikanische Republik |
Die meisten Begleitpersonen können ihre neuen Erfahrungen bei der Stellensuche positiv nutzen wie z.B.
Tipps:
Wichtig ist, sich schon während der Einsatzzeit rechtzeitig mit Fragen der Rückkehr auseinander zu setzen, sich auf die Heimkehr vorzubereiten und die beruflichen Chancen möglicherweise zu erhöhen durch:
Rückkehrende Begleitpersonen beschäftigen sich neben der beruflichen Wiedereingliederung v.a. mit Fragen und Aspekten:
Der Austausch mit anderen, ehemaligen Begleitpersonen ist eine wichtige Hilfe, die individuellen Probleme zu reflektieren und Lösungsansätzen zu suchen. Die Rückkehrveranstaltungen des Förderungswerkes bieten dafür eine wichtige Plattform.